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Dieses Thema hat 1 Antworten
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 Forum
manoo

31.10.2011 13:07
Innerbtriebl. Ausschreibung antworten

Ich habe einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag im Rahmen eines EU-Projektes, das 3 1/2 Jahre läuft. Jetzt nach 2 Jahre soll der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit verlängert werden. Der Arbeitgeber ist einverstanden, der Betriebsrat verlangt eine interne Ausschreibung der Stelle.
Geht es mit rechten Dingen zu? Gibt es § dafür?
Wenn sich jemand bewirbt ist jedem klar, dass er/sie die Stelle nicht kriegen, weil ich seit 2 Jahren dort arbeite. Scheint mir eine dumme rechtliche Prinzipienreiterei, die niemanden nutzt.
Ich meine, dass bei einer Befristung innerhalb eines länger laufenden Projektes keine innerbetriebliche Ausschreibung nötig ist. Dass sogar dies den Geist des BetrVG widerspricht:
1. Die Ausschreibung stellt die Verlängerung in Frage. Es erlaubt jedem sich darauf zu bewerben, also relativiert die Zusage der Verlängerung
2. Die Ausschreibung ist eine "Verarschung" - ich kenne nicht den rechtlichen Ausdruck dafür - derjenigen, die sich daraufhin bewerben, da sie die Stellen nicht kriegen würden.
3. Fall jemand anderen die Stelle erhält, würde ich als BR eine Klage empfehlen
Meine Frage bleibt: Gibt es in einem solchen Fall entsprechende Kommentare?

Fritz Lakritz Offline


Beiträge: 17


20.11.2011 17:42
#2 RE: Innerbtriebl. Ausschreibung antworten

Wenn ich dich richtig verstehe, bist du darüber verärgert, dass der Betriebsrat, dich nicht "durchwinkt"?
Grundsätzlich ist dazu zu sagen, dass der Betriebsrat bei Einstellungen ein Mibestimmungsrecht hat (ich glaube § 87 BetrVG). Wenn er eine Ausschreibung verlangt, ist der Arbeitgeber gehalten, diese durchzuführen.
Grund für das Bestehen auf einer innerbetrieblichen Ausschreibung kann sein, dass dem BR bekannt ist, dass innerbetrieblich auch von anderen Mitarbeitern Interesse an der Stelle besteht. Wenn das der Fall ist, ist er auch "möralisch" verpflichtet, die Ausschreibung zu verlangen.
Grund kann auch sein, dass der BR nicht den Anschein von "Kungeleien" mit dem Arbeitgeber aufkommen lassen will.
Wie auch immer: Eine Stelle auszuschreiben ist immer der sauberste Weg, sie zu vergeben.
Und wenn ich das richtig sehe, hast du aufgrund deiner 2jährigen Erfahrung sehr gute Voraussetzungen, die Stelle zu erhalten. Rechtlich dagegen vorgehen zu wollen, halte ich für aussichtslos.
F. L.

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