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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 460 mal aufgerufen
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Folker Offline


Beiträge: 2

02.03.2011 22:12
Laborfusion Vivantes und Charite antworten

Mit Jahresbeginn ist die "Labor Berlin GmbH" gegründet worden. Je 50% gehören Vivantes und der Charite, also immer noch zu 100% im Besitz des Landes Berlin. Es sollen dort perspektivisch ca. 500 Kolleginnen und Kollegen arbeiten. Derzeit arbeiten dort ca. 200 Beschäftigte, die auf dem Wege der Gestellung aus Vivantes kommen und etwa genau so viel aus der Charite, ebenfalls auf dem Wege der Gestellung. Hinzu kommen ca. 10 bis 15 Beschäftigte, die direkt bei der Labor Berlin GmbH angestellt sind (dieser Anteil der Beschäftigten wird natürlich wachsen). Letztere haben keinen Tarifvertrag, die Vivantes-Leute einen etwas veränderten TVöD (Kommune) und die Charite Beschäftigten haben einen ebenfalls etwas geänderten TVöD (Länder)- nach meinem Wissensstand. Im Augenblick nimmt der Betriebsrat von Vivantes das Übergangsmandat wahr und die Geschäftsführung des Labors hat Verdi einen Entwurf für einen Tarifvertrag zugesandt, in dem der unternehmenseinheitliche Betriebsrat von Vivantes dauerhaft zuständig werden soll für alle Beschäftigten des Labors. Natürlich geht das nicht vollständig, da die von der Charite gestellten Kolleginnen ja ihren Arbeitsvertrag weiterhin mit der Charite haben und damit der zuständige Personalrat der Charite für alle aus diesem Arbeitsvertrag entstehende Probleme zuständig bleibt. So bleibt es also bei einer geteilten Zuständigkeit durch verschiedene Interessenvertretungen.
Auflösbar ist dies nur durch die Wahl eigener Betriebsräte bei der Labor Berlin GmbH. Zweifelsohne können gestellte Beschäftigte ein aktives Wahlrecht wahrnehmen, sie können den Betriebsrat wählen. Das passive Wahlrecht, also ob sie auch gewählt werden können, ist dagegen strittig. Würde der BR von Vivantes nunmehr als Übergangsbetriebsrat seiner Verpflichtung nachkommen und Wahlen zum Betriebsrat einleiten, kann es geschehen, dass der Wahlvorstand nur den bei der Labor Berlin GmbH - Beschäftigten das passive Wahlrecht zugesteht - so wie es derzeit auch rechtlich vorgeschrieben ist. Damit würde der Betriebsrat nur aus den wenigen und sich zudem in Leitungspositionen befindlichen direkten Beschäftigten des Labors bestehen - keine gute Lösung. Wenn der Wahlvorstand allerdings den gestellten Mitarbeiterinnen das passive Wahlrecht zugesteht, so können diese auch erst einmal gewählt werden. Eine Anfechtung der Wahl ist dann zwar möglich, würde bis zur Entscheidung allerdings einige Zeit unterwegs sein. Dieses Verfahren läuft derzeit in Bezug auf die CFM der Charite, dort gibt es einen BR, der aus gestellten Mitarbeitern der Charite besteht. Die Klage des Arbeitgebers auf Unwirksamkeit dieser Wahl steht kurz vor einer endgültigen Entscheidung und nach Einschätzung von einigen Prozessbegleitern des Charite-Personalrates gibt es gute Chancen, die Klage im Sinne des amtierenden Betriebsrates zu entscheiden. Im Ergebnis hätten gestellte Mitarbeiter ein passives Wahlrecht, was sehr gut wäre.
Würde man in dieser Hoffnng nun einen BR bei der Labor Berlin GmbH aus gestellten Beschäftigten wählen, tauchen dennoch viele Fragen auf. Was, wenn der Arbeitgeber nicht nur die Rechtmäßigkeit des BR beklagt, sondern auch einzelne Enscheidungen, die ihm nicht passen?
Beispiel:
Der BR widerspricht einem Dienstplan. Der Arbeitgeber kümmert sich nicht um die Entscheidung des BR und setzt den Dienstplan einfach um. Dann muss der BR beim Arbeitsgericht die Unwirksamkeit des Dienstplanes erstreiten uU im Rahmen einer einstweiligen Verfügung. Der Arbeitgeber bestreitet dann die Zuständigkeit des BR ,und dann muss dieser seine Zuständigkeit beweisen. Dann steht ein langes Verfahren ins Haus und dem Prinzip nach kann der Arbeitgeber mit dieser Methode alles durchsetzen.
Hat jemand Erfahrungen mit gleichen oder ähnlichen Entwicklungen?
Fällt jemandem etwas schlaues ein, wie eine ordentliche Vertretung der Beschäftigten kurzfristig zu regeln ist?
Wie findet ihr überhaupt das ganze Vorgehen des Berliner Senats, der immerhin alleiniger Besitzer von Vivantes, Charite und dem Labor ist? Hier findet ein krasser Fall von Tarifflucht statt. Teilt bitte eure Meinung mit!
Viele Grüße
Folker

tompot Offline


Beiträge: 4

13.05.2011 01:00
#2 RE: Laborfusion Vivantes und Charite antworten

smash capitalism! ob er nun als schwarz-gelbe bundesregierung, als faschismus oder als rot-roter senat daher kommt!
wir da unten können die praktiken des neoliberalismus dulden oder beenden. sonst keiner. betriebsverfassungsgesetz ist ein in den siebzigern entstandener waffenstillstandsvertrag im klassenkampf. an den die anderen sich schon lange nicht mehr halten.
leiharbeit, ausgründungen, hartz4 .....das war nicht vorgesehen. da ist all die schöne mitbestimmung im arsch. strike back!
es wird nur über organisiertes vorgehen der beschäftigten gehen. wir müssen ihnen drohen, dass die labore keine ergebnisse mehr liefern. weil die laborbeschäftigten besser damit fahren keine ergebnisse mehr abzuliefern. solange die geschäftemacher das nicht fürchten müssen haben sie keinen grund anders vorzugehen als sie das tun.
klingt radikal. ist aber nur vernünftig.

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